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GVL


Hallo Leute. Ersteinmal ein großes "Hallo" an Euch erste Poster des Boards im Bereich "Business". Freut mich, daß Ihr Euch die Mühe macht, andere Musiker (und Interessierte) an Eurem Wissen mit teilhaben zu lassen oder Anregungen zu geben.

Nun möchte ich Eure Postings zum Anlaß nehmen, das eine oder andere Wissenswerte beizusteuern oder zu ergänzen.


Zum Thema GVL
Zuerst möchte ich auf den Beitrag von Sambolero eingehen, der ja dieses Thema eröffnet hat. boom ist da ja kurz schon drauf eingegangen ich werde aber mal versuchen das Thema allgemein auseinanderzupflücken


Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) ist genau wie die GEMA ein Inkassounternehmen nimmt aber die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler wahr (GEMA ist zuständig für die Urhebertantiemen der Komponisten/Autoren, ist aber Thema eines anderen Topics .
Damit also auch der Musiker der nicht komponiert oder Text verfaßt hat, gerechterweise auch zu einer Bezahlung kommt, muß er Mitglied bei der GVL werden.
Ab jetzt wird es ein bissel kompliziert... Man muß zunächst drei Auswertungsstufen unterscheiden:

Unter der sog. Erstauswertung versteht man die Aufnahme oder Livedarbietung von Stücken. Auch Mitwirkung an einem Videoproduktion oder einem Film fallen unter diese Stufe.
Für diesen Bereich ist die GEMA zuständig und spricht nur die Urheber an. Hier steht dem Musiker "absolute Rechte" zu, meint, er kann selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Platten produziert werden, welche Auftritte er macht und welche Honorare er dafür bekommt (handeln ist hart )

Die Zweitauswertung setzt die Erstauwertung voraus und bedeutet die Nutzung einer CD-Aufnahme, also Sendung, öffentliche Wiedergabe oder private Überspielung von Funk- und Fernsehsendungen. Der einzelne Musiker hat hier kein Mitspracherrecht mehr.

Mit Drittauswertung ist die private Vervielfältigung gemeint, z.B. wenn jemand einen Song aus dem Radio auf Tape aufnimmt.

Da die ausübenden Künstler keine Möglichkeit der Genehmigung oder Untersagung für die Zweit- und Drittauswertung hat, sieht das Urheberrecht für den Interpreten (und auch den Plattenfirmen) einen Anspruch auf Vergütung vor: Den GVL-Tantiemen.
Die GVL zieht für die verschiedenen Auswertungsstufen Gebühren ein, die sie dann wieder an Künstler und Plattenfirmen ausschüttet.

Diese Gebühren beziehen sie in erster Linie von den Radiosendern, die Songs in ihren Playlists spielen. Für die öffentlich rechtlichen Sender gilt hier ein pauschaler Betrag, ausgerichtet nach den zugelassenen Empfangsgeräten. Für die privaten Sender gilt ein prozentualer Anteil an den Werbeeinnahmen. Die Radioredakteure vermerken in ihren Playlists die Label-Code-Nummern (die von der GVL an die Plattenfirmen vergeben wird) der gesendeten Platte, womit die GVL die Sendeminuten der einzelnen Labels ermittelt und sie dementsprechend honoriert.
Die Ausschüttung wird zwischen Plattenfirma und Künstler zu je 50% geteilt. Die Gelder, die an die Musiker gehen, richten sich in der Regel nach den Tantiemen der Erstauswertung, also was sie vorher an Gagen oder Honoraren ausgezahlt bekommen haben. Zu diesem Zweck reichen die Künstler einmal im Jahr ihre gesamten Gagen- und Honorar-Quittungen bei der GVL ein, die dann daraufhin die Tantiemen errechnet und auszahlt.

In diesem Sinne immer fleißig die Quittungen sammeln!!



Zu dem Thema GEMA-Tantiemen von Typecell möchte ich noch ergänzen, daß es von der GEMA nur für die Komponisten und Texter Geld gibt, wenn ein Titel im Radio oder Fernsehen übertragen worden ist. Diese Tantiemen werden immer erst am Jahresende mit dem Verlag der Künstler abgerechnet, der dann das Geld (nach Abzug seiner Anteile!!) an sie weiterleitet.
Ansonsten kann man bei regelmäßigen Konzertauftritten GEMA-Tantiemen einkassieren, wenn man (aber nat nur bei selbstkomponierten und -getexteten Songs) das sog. "GEMA-Aufführungsrecht" in Anspruch nehmen. Dafür muß man seine Songs bei der GEMA registrieren lassen und nach jedem Gig einen "Musikfolgebogen" ausfüllen. Darauf nennt man die Songs die gespielt wurden und deren Urheber. Am Besten man läßt sich diesen Bogen dann noch vom Veranstalter unterzeichnen und dann ab damit zur GEMA... Wichtig noch, sollte es von den Songs eine Tonträger-Veröffentlichung geben, unbedingt der GEMA mit anmelden, dann gibt es doppelte Punkte!!!

Hoffe ich konnte einiges zu den angerissenen Themen beitragen und wünschen noch viel Spaß....
Gruß Martin

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