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CopyrightsHi@all...
Endlich Wochenende und somit Zeit Deine Anfrage beantworten (Diese drehte sich damals im Board um die Frage, wie man denn seinen Song schützen lassen könnte. Annm. Martin). Um es hier mal gleich auf den Punkt zu bringen, möchte ich einen Freund (greets ) zitieren, mit dem ich über
Dein posting gesprochen habe: "... *lol*, gaa nich..." war
seine spontane Aussage und damit hat er verdammt
Recht.Aus diesem Grund ist Deine Frage auch eine gute Frage, denn einerseits ist sie natürlich gut zu beantworten, andererseits könnte man sich das alles aber auch sparen, aber dazu später mehr. Jetzt möchte ich aber erst einmal die vielen verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, damit man wenigstens mit einem guten Gewissen einschlafen kann, wenn man seine Produktion durch die Weltgeschichte bläst. Vorweg aber noch n bißchen juristisches Material, wir sind ja im Forum Rechtsgrundlagen, gell ![]() Im Urhebergesetz heißt es im §10 "Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist." Auf Deutsch: Ist jemanden erst einmal ein Titel geklaut worden, so ist er in der Beweispflicht. Schon allein deshalb ist es schlau sich präventiv um solche Beweise zu kümmern. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten: - Du hast es schon angerissen, die billigste und schnellste Methode ist ganz klar das Einschreiben an sich selbst. Das Material (Demo, Manuskripte, Noten, vielleicht auch die einzelnen Instrumentierungs- und Gesangsspuren als Daten, etc.) mit einem Anschreiben (was das hier soll, mitwirkende Musiker also Zeugen, wann das Werk entstanden, produziert und vervielfältigt wurde und alles was sonst noch alles wichtig erscheint) eintüten, Aufkleber mit dem Copyright-Zeichen über den Klebeverschluss (Siegelersatz) und per Einschreiben und (wichtig!) Rückschein an sich selbst adressiert der Post überlassen. Dank unserer ausgefeilten Beamten-Bürokratie muss der Postbote den Empfang des Poststückes vom Empfänger per Unterschrift betätigen lassen und somit ist mit dem Datumsstempel klar, dass es das Stück zu diesem Zeitpunkt schon gibt (aber auch nur das). Den (natürlich verschlossen ) versiegelten Umschlag mit
dem Material und dem Rückschein in die letzte Kellerecke
einlagern und hoffen, dass man ihn nie wieder braucht.Noch effektiver ist es dasselbe mit Personen Deines Vertrauens durchzuziehen (Familie, Freunde, Muckerkollegen etc.), denn doppelt hält besser. Außerdem steigert es die Zeugenanzahl bei einer Verhandlung. - Die zweite, auch gar nicht so kompliziert Art sein Werk vor Missbrauch zu schützen, ist eine sog. Titelschutzanzeige. Unter einer Titelschutzanzeige versteht man die öffentliche Ankündigung eines Werkes vor Veröffentlichung. Ausreichend ist auch eine Sammel-Titelschutzanzeige (mehrere Titel werden gleichzeitig angekündigt). Titelschutzanzeigen kann man in branchenüblichen Zeitschriften schalten, welche genau, kann ich Dir nicht sagen weil nie gemacht. (Sollte jemand einen Tipp haben, bitte hier posten!!) Allerdings ist dies sicher mit einem Kostenaufwand verbunden, deshalb empfehle ich die neuen Medien. Sicher gibt es die eine oder andere Homepage, auf der Titelschutzanzeigen möglich sind. Am besten, Billigsten und Einfachsten ist es aber sicher, die Titelschutzanzeige auf der eigenen Page zu veröffentlichen. Fast jeder Mucker, Produzent, Band usw. hat heute seine eigene Homepage, warum nicht eine kleine Seite für den Titelschutz reservieren?? Eine Titelschutzanzeige könnte z.B. so lauten: (wie gesagt, nicht nur Mucke sondern auch Namen können/müssen geschützt sein...) Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Boomshop.net BOOMSHOP-Musikproduktion BOOMSHOP-Management BOOMBOARD www.boomshop.net in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien. Boomshop.net M. Schmidt und M. Röbenack Gliesmaroderstraße 9 38106 Braunschweig 1.Januar 2001 -eine weiter, weitverbreitete und immer wieder empfohlene Maßnahme seine Werke zu schützen, ist die Titel bei der GEMA anzumelden... Sicher, die Schlussfolgerung anzunehmen "wenn der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er von mir komponiert wurde" liegt sehr nah, die GEMA selbst sieht das allerdings anders. Werke können bei der GEMA nur angemeldet werden, wenn sie veröffentlicht wurden, bzw. kurz davor stehen. Also müssen Daten zur Veröffentlichung her (Plattenfirma, VÖ-Datum, Verlag, Verlags-Nr. usw.), sonst ist keine Mitgliedschaft möglich. Du z.B. aber willst ja Deine Werke möglichen Partnern vorstellen um eine VÖ zu erreichen. Also ein Teufelskreis. Außerdem ist die GEMA ein Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtschutz-Firma. Auf die Frage nach Titelschutz reagieren die GEMA Mitarbeiter in der Regel relativ empfindlich. Denn natürlich wird sie sich im Falle eines Streits kaum zwischen zwei zahlenden Mitgliedern stellen... Allerdings kann die GEMA nach §5 III des Verteilerplans die Auszahlung so lange verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der Parteien (oder ein Urteil) vorliegt. -die letzte Möglichkeit der Sicherung von Werken ist von allen die Sicherste: Die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder (besser) beim Notar. Demo, Noten und/oder Manuskripte werden dort hinterlegt, versiegelt und weggeschlossen. Der Zeitpunkt der Übergabe wird dokumentiert und bestätigt. Somit kann man später beweisen, zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Werkexemplars gewesen zu sein (wie gesagt, mehr aber auch nicht). Diese Art der Beweissicherung ist nach eigener Erfahrung recht problematisch, ich konnte fast ums verrecken keinen Notar in der Region bei uns finden, der diese Aufgabe übernehmen wollte. Hintergrund: Früher haben die Amtsgerichte diesen "Hinterlegungs-Verwaltungsakt" durchgeführt. Da man für diese "leichte" Dienstleistung natürlich Geld verlangen kann, haben sich die Herren Notare zusammengesetzt und beantragt, diese Aufgabe zu übernehmen. Hin und her, die Gerichte (mit ihren großen Kellern ) haben
den Notaren diese Aufgabe überlassen und diese haben schnell
gemerkt, dass sie ja gar nicht so große Keller oder Tresore
haben, wie dann Anfragen kamen. Immerhin wird das Material
teilweise über Jahrzehnte eingelagert und nimmt Platz
weg.Dazu kommt das man für diesen relativ kleinen Verwahrungsaufwand keine Tausende von Mark berechnen kann und somit rechnete sich das auf einmal nicht mehr. Laut Gesetz aber haben die Notare nun eine Verwahrungspflicht und müssen diese auch praktizieren. Wie oft aber habe ich gehört:"..kenne ich gar nicht, machen wir nicht, habe ich keine Erfahrung/rechtliche Grundlage...usw, usw.) Trotzdem: Nicht aufgeben und nerven. Nach meinem letzten Info-Stand kostet ein solcher Verwaltungsakt keine 100,- pro Aktion. OK, soviel erst mal zu den Möglichkeiten, sein Werk zu schützen... Ich möchte aber noch einmal auf die erste Äußerung meines Freundes zurückkommen, der dies alles als Quatsch betrachtet... Wie ich schon sagte, der Mann hat leider, leider Recht. Bei allen vorgestellten Praktiken ist doch immer nur der Beweis erbracht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in Besitz des Werkes gewesen, nicht aber der Urheber zu sein!!! Theoretisch hätte man den Titel ja selbst geklaut haben können, um dann schnell damit zu Notar zu rennen. Nee, nee. Im Ernstfall sieht das dann schon ganz anders aus. Apropos Ernstfall... Ich möchte auch nur einen „kleinen“ Mucker sehen, der im Falle einer Klage gegen z.B. einer Plattenfirma nicht klein beigibt. Man überlege: Ist ein Werk von einem Musiker geklaut worden und ein Label hat da schon Promo, Pressung, Videodreh usw. investiert, fahren die natürlich alle Anwaltsspezialisten im Urheberrecht auf. Der „kleine“ Mucker muss im Gegensatz dazu erst mal Gerichtskostenbeihilfe-Formulare ausfüllen um einen Pflichtverteidiger, der sein Magister in der privaten Fernuni erworben hat, zu bekommen Dazu kommt, dass die Anwälte der Gegenpartei den Streitwert oft künstlich in die Höhe treiben. Denn so`n Song von dem Künstler „Chartbreaker Muckeklau“, schon ewig erfolgreich im Geschäft und milliardenschwer, ist natürlich eh schon Gold wert und damit beläuft sich der Streitwert dann schon mal in den Hunderttausender-Bereich. Anwalts-, Gerichts- und sonstige Kosten werden prozentual nach dem Streitwert berechnet und im Falle eines verlorenen Rechtsstreits wünsche ich dann noch eine angenehme Nachtruhe ![]() Trotzdem. Nach meiner Meinung sollte man alles Mögliche tun, um einen solchen Fall zu verhindern. Und wenn es auch nur darum geht, mit gutem Gewissen seine Kunst möglichen Partner vorzustellen ohne vom Gedanken aufgefressen zu werden jetzt Mist gebaut zu haben. Deshalb empfehle ich einen Misch aus allen Vorschlägen. Schick Dein Demo an Dich und Deine Freunde, schalte eine Titelschutzanzeige, versuch einen kooperativen und preiswerten Notar zu finden und melde Deine Werke so schnell es geht bei der GEMA an. Dann ist schon mal einiges auf der sicheren Seite. Am sichersten und erstrebenswertesten ist es natürlich, das Werk so schnell wie möglich auf den Markt zu bringen und seinen eigenen Namen mit diesem Werk in Verbindung zu bringen. Hierfür reicht auch schon eine kleine Auflage in Eigenproduktion. Macht nebenher auch n gutes Bild bei Auftritten, wo man die CD mit drei bis vier Stücken dann zu Promozwecken verkaufen kann... Zum Schluss sei aber noch gesagt, dass die Hysterie und die Horrorgeschichten aus dem Biz oft auch nur an den Haaren herbeigezogen sind. Sicher gab und gibt es hier und da den einen oder anderen Fall in diesem Bereich, aber nicht alle sind schwarze Schafe. Man überlege sich die Flut von Demos, die tagtäglich bei den Plattenfirmen, Verlagen, Studios usw aufschlagen, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da einer die Zeit und den Nerv hat, einen Song für seinen bekannten Akt zu klauen. Kleinere Läden können es sich gar nicht leisten ein so hohes Risiko einzugehen, wie gesagt liegt der Streitwert oft sehr hoch und diese Unternehmen wären im Falle einer Niederlage schlicht und ergreifend pleite. Deshalb.... bleib weiterhin locker, konzentriere Dich lieber mehr auf originelle, neue und individuelle Musik/Produktionen, auf dass sie von vorneherein einen hohen Wiedererkennungswert besitzt und sichert Euch ein wenig ab. Denn ich bin mir ziemlich sicher: Jeder kriegt, was er verdient. Wenn auch nicht Heute, dann eben Morgen ![]() Alles klar, ich hoffe Dir mit meinem Workshop weitergeholfen zu haben und wünsche Euch allen da draußen weiterhin viel Spaß. Gruß Martin Ach ja, ich vergaß... Wenn Du die Übersicht darüber verlierst, wer wem wann welches Demo oder Material von Dir (Euch) in die Hand gedrückt bekommen hat und vor allem was dann damit geschieht, empfehle ich Demos an Freunde, Familie, Bekannte, Veranstalter oder sonstige möglichen Partner nur als Tape weiterzugeben!!! Um Deinen Song anderen Leuten vorzustellen ist es in jedem Fall sicherer ihnen ein Tape zu überlassen, damit ist wenigsten gewährleiste, daß der Song in rel. schlechter Qualität kaum kopierbar ist. Man müßte sich dann schon dransetzen und alles neu einspielen. Anders als von CD... Da können die Daten locker weiterbearbeitet werden ohne einen Qualitätsverlußt zu beklagen. Außerdem sind Tapes auch noch suuuperbillig und es gibt sie in jeder möglichen Länge, also auch passend für nur einen oder zwei Songs... Solltest Du allerdings mit dem Gedanken spielen, Dein Material einer Plattenfirma vorzustellen, dann empfiehlt sich natürlich eine CD. Die A&Rs haben i.d.R. kaum Zeit, Nerv oder Motivation sich zum nächsten Song vorzuspulen. Da fliegt das Tape schneller in den "Bearbeitet- und Absagekasten" als Du es neu eintüten kannst ![]() Alles klar? Denn mal noch viel Spaß weiterhin und viele Grüße....Martin |
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) zitieren, mit dem ich über
Dein posting gesprochen habe: "... *lol*, gaa nich..." war
seine spontane Aussage und damit hat er verdammt
Recht.